Kosmetiketiketten – 4 Klassen von Kennzeichnungsstandards: Inhaltsstoffe / Haltbarkeit / Chargennummer / Anwendung – Druckereien stolpern am häufigsten über unleserliche Chargennummern
💡 💡 Auf einen Blick
Kosmetiketiketten unterliegen nach GB 5296.3 und EC 1223/2009 konkreten Zahlenanforderungen: Schriftgröße im Inhaltsstoffverzeichnis ≥ 1,8 mm, Chargennummer ≥ 1 mm aus 30 cm Lesedistanz, Wahl zwischen Produktionsdatum+Haltbarkeit (CN) oder PAO (EU), getrennt nach Zielmarkt. Die häufigsten Stolperfallen in der Druckerei liegen in der physischen Flächenaufteilung – insbesondere die Codierposition der Chargennummer und die Schriftgröße des Inhaltsstoffverzeichnisses entscheiden über Retouren.
Im letzten November hat uns ein Kunde aus Guangzhou, der Hautpflege-Essenzen herstellt, 8.000 fertige Sets zurückgegeben, mit einem sehr höflich formulierten Grund: "Die Chargennummer ist nicht lesbar, der Druck ist verschwommen, das Zollprüfungsrisiko ist hoch." Als wir die Packungen geöffnet haben, sahen wir es sofort – der Code war auf einer 6 mm gewölbten Fläche aufgebracht, die Schriftgröße betrug nur 1,8 mm, und mit bloßem Auge waren die Zahlen aus 30 cm Entfernung praktisch nicht zu erkennen. Das war kein Problem des Codiergeräts, sondern ein Fehler in der Etikettengestaltung – der Chargennummer wurde von Anfang an nicht genug Platz eingeräumt.
Bei Kosmetiketiketten liegen die Stolperfallen der Druckereien meistens nicht darin, dass das Inhaltsstoffverzeichnis falsch geschrieben wird – das ist Aufgabe des Formulierers beim Kunden – sondern in der physischen Umsetzung von 4 Kennzeichnungsstandards auf der Etikettenfläche: Schriftgröße und Position des Inhaltsstoffverzeichnisses, Art der Haltbarkeitsangabe, Zeichengröße der Chargen-Codierung, Größenverhältnis der Anwendungsgrafiken. Jede dieser 4 Punkte ist in GB 5296.3 und EC 1223/2009 mit konkreten Zahlen vorgegeben, aber bei unseren Druckaufträgen entfallen 80 % der Stolperfallen auf Chargennummer und Inhaltsstoffverzeichnis.
Inhaltsstoffverzeichnis: Die 1 %-Schwelle ist nicht Sache der Druckerei, aber die Platzierung der Trennlinie auf der Fläche schon
Wenn Kunden mich zum ersten Mal fragen, wie das Inhaltsstoffverzeichnis angeordnet werden soll, antworte ich: "Nach INCI-Reihenfolge, unter 1 % ist keine absteigende Sortierung vorgeschrieben, Farbstoffe können mit der CI-Nummer gekennzeichnet werden" – das ist Aufgabe des Formulierers und der Compliance-Abteilung. Was die Druckerei aber verantworten muss, ist die physische Darstellung des Inhaltsstoffverzeichnisses auf dem Etikett. Im letzten Jahr wollte ein Kunde aus Shenzhen auf einer 30 ml-Essenzflasche vorne ein nur 30×40 mm kleines Etikett unterbringen, mit 22 Rohstoffen im Inhaltsstoffverzeichnis – die Schriftgröße musste auf 1,5 mm reduziert werden, damit es überhaupt hineinpasste.
Das Problem: GB 5296.3-2008 Abschnitt 5.4.1 schreibt wörtlich vor, dass die Zeichenhöhe "nicht weniger als 1,8 mm betragen sollte" – 1,5 mm sind bereits ein Verstoß. Als der Kunde mit dem fertigen Produkt zu mir kam, konnte ich nur die Datei überarbeiten, neu proofen und 1.500 Yuan Proofing-Kosten abschreiben. Schließlich habe ich ihm vorgeschlagen, das Inhaltsstoffverzeichnis auf die Seitenfläche der Umverpackung zu verschieben und auf der Flasche nur die "Kerninhaltsstoffe als Highlight" zu behalten. Durch diese Änderung blieb der Karton unverändert, die Position wurde um 6 mm verschoben, die Schriftgröße ging zurück auf 2,0 mm – und es war konform.
Die Entscheidung der Druckerei an dieser Stelle lautet: Wenn die Zeichenhöhe im Inhaltsstoffverzeichnis unter 1,8 mm liegt, den Designentwurf nicht einfach akzeptieren. Erst den Kunden fragen: "Auf welchen Behälter wird dieses Etikett geklebt, und gibt es am Behälter oder in der Verpackung eine größere Fläche?" Oft lautet die Antwort: "Es gibt einen Umkarton, eine Karte, eine Beipackzettel" – dann reicht es, eine Fläche zu verschieben, und das Problem ist gelöst.
Haltbarkeit: PAO-Sanduhr-Symbol vs. "Produktionsdatum + Haltbarkeit" – zwei Systeme
Für die Haltbarkeitskennzeichnung von Kosmetika gibt es zwei Wege: Für das chinesische Festland gilt "Produktionsdatum + Haltbarkeit/Mindesthaltbarkeitsdatum" (GB 5296.3), für die EU gilt PAO (Period After Opening), ein Symbol mit geöffnetem Tiegel und eine Zahl wie "12M" oder "6M".
Kunden, deren Produkte nur auf dem chinesischen Markt verkauft werden, brauchen nur Produktionsdatum + Haltbarkeit anzugeben, das ist eindeutig. Bei Lohnfertigungsaufträgen für den grenzüberschreitenden E-Commerce treten jedoch besonders häufig Probleme auf. Im letzten Jahr hat ein Kunde aus Dongguan für eine kleine europäische Marke Lohnfertigung gemacht und auf dem Etikett sowohl "Produktionsdatum 2024-03-15 / Haltbarkeit 36 Monate" als auch PAO "12M" aufgedruckt – beides gleichzeitig. Der EU-Zoll hat nicht eingegriffen, aber das Compliance-Audit eines deutschen Einzelhändlers hat die Ware direkt zurückgewiesen mit der Begründung: "Das gleichzeitige Vorhandensein zweier Systeme irreführt die Verbraucher."
Die Praxiserfahrung der Druckerei lautet: Bei grenzüberschreitenden Aufträgen zuerst den Kunden fragen: "In welchem Land soll das Produkt verkauft werden?", und dann nur das jeweilige System drucken. Wenn der Kunde sich nicht sicher ist, zwei Etikettenversionen anfertigen – die Inlandversion mit Produktionsdatum + Haltbarkeit, die Exportversion mit PAO, jede getrennt eingelagert, nicht versuchen, mit einer Version alles abzudecken.
Chargennummer: Codierposition und Zeichenhöhe entscheiden über die Retourenquote
Zurück zum Eingang, der Retourenfall aus Guangzhou. Für die Chargennummer von Kosmetika (Produktionscharge / Verfallsdatum) steht in GB 5296.3 nur ein Satz: "muss klar gekennzeichnet sein". Die EU-Verordnung EC 1223/2009 Artikel 19 verlangt jedoch: "Die Chargennummer muss auf dem Produkt oder der Verpackung klar lesbar sein, mit einer Schrifthöhe von mindestens 1 mm" – das Wort 1 mm ist eine harte Vorgabe.
Aber 1 mm Zeichen verlieren auf spiegelglatten Glasflaschen, gewölbten Aluminiumdosen und mattem Acryl 30 %-50 % an optischem Kontrast. Wir haben 2024 getestet: Mit demselben Codiergerät und derselben Flaschenform waren 1 mm Zeichen auf weißem Untergrund klar lesbar, auf mattierten Flaschen konnte man aus 30 cm Entfernung nur noch "es ist etwas drauf" erkennen, nicht aber den Inhalt.
Die technische Gegenmaßnahme der Druckerei:
1. Codierposition bevorzugt auf ebenen Flächen, dann auf gewölbten Flächen, zuletzt auf Kugel-/Doppelkurven;
2. Bei Codierung auf gewölbten Flächen die Zeichenhöhe auf über 1,5 mm erhöhen;
3. Vor dem Codieren auf der Flaschen-/Dosenoberfläche eine dünne Schicht hellen Lacks als temporäre Maßnahme aufsprühen, um den Kontrast zu erhöhen;
4. Bei großflächig mattierten/perlmuttartigen Behältern statt Codierung Lasergravur verwenden.
Wie wir die 8.000 Sets aus Guangzhou gerettet haben: Die Codierposition wurde neu gemacht, von der gewölbten Flaschenunterseite auf die ebene Flaschenunterseite verlegt, die Schriftgröße von 1,8 mm auf 2,2 mm erhöht, der Kunde akzeptierte. Die Lehre daraus: Die Position der Chargennummer muss bereits in der Phase des Etikettendesigns festgelegt werden, nicht erst beim Codieren feststellen, dass es nicht lesbar ist.
Anwendung: Das wahre Größenverhältnis der Grafiken auf der Fläche
Die "Anwendungshinweise" auf Kosmetiketiketten sind in GB 5296.3 ein empfohlener Punkt, nicht zwingend vorgeschrieben; in der EU sind sie jedoch nach Art. 19 eine Pflichtangabe unter den "besonderen Warnhinweisen" (für Leave-on-Kosmetik wie Lotionen und Cremes verpflichtend).
In der Praxis gibt es drei Darstellungsformen: reiner Text, reine Grafik, Text + Grafik. Am meisten Kopfzerbrechen bereitet den Druckereien der Platzanteil der Grafiken – im letzten Jahr wollte ein Kunde aus Peking auf einer 5 ml-Ampulle ein 25×60 mm großes Etikett unterbringen mit einer dreischrittigen Anwendungsgrafik "Aufbrechen → Ausdrücken → Auftragen". Die Grafik wurde auf 5×5 mm geschrumpft, im Druck wurde sie zu einem schwarzen Klumpen, und der Kunde sprach nach Erhalt des Musters von einem "Druckunfall".
Die Entscheidungslogik der Druckerei lautet: Wenn die Fläche knapp ist, zuerst die Lesbarkeit der Grafik sichern, den Text so weit verkleinern, wie er noch hineinpasst. Wenn das Etikett wirklich zu klein ist, dem Kunden empfehlen, die "Anwendungshinweise" auf den Umkarton oder eine separate Beipackzettel zu verlagern – auf dem kleinen Etikett nur Produktname + Füllmenge + Marke. Dieses mehrstufige Layout verwenden 70 % der etablierten Marken in der Kosmetikbranche.
Die tatsächliche Umsetzungspriorität der 4 Kennzeichnungsklassen
Wenn Sie eine Druckerei sind, die zum ersten Mal Kosmetiketiketten-Aufträge bearbeitet, sollten die 4 Punkte in folgender Priorität behandelt werden:
1. Inhaltsstoffverzeichnis: Schriftgröße ≥ 1,8 mm (harte Vorgabe nach GB), Fläche im Voraus berechnen;
2. Chargennummer: Codierposition + Zeichenhöhe bereits in der Designphase festlegen;
3. Haltbarkeit: Inland-/Export-System auswählen, nicht parallel betreiben;
4. Anwendungshinweise: Bei knapper Fläche nach außen verlagern, auf kleinen Etiketten nicht erzwingen.
Die ersten beiden Punkte sind rote Compliance-Linien – wer sie überschreitet, bekommt sofort Retouren; die letzten beiden Punkte sind Designempfehlungen – wer sie ignoriert, verschlechtert das Kundenerlebnis, hat aber keine Compliance-Konsequenzen – aber eine Verschlechterung des Kundenerlebnisses löst ebenfalls Retouren aus, und diese Kette muss die Druckerei verstehen.
Bei Kosmetiketiketten muss die Druckerei die Gesetzestexte nicht auswendig lernen, aber die harten Zahlen für die physische Flächengestaltung der 4 Kennzeichnungsklassen müssen klar sein. 1,8 mm Inhaltsstoffverzeichnis, 1 mm Chargennummer, 30 cm Lesedistanz – diese drei Zahlen sollten sowohl dem Kundenbetreuer als auch dem Techniker der Druckerei sofort einfallen, damit sie dem Kunden auf eine Frage hin sofort eine Antwort geben können, statt im Regelwerk nachzuschlagen. Das ist der schnellste Weg, Vertrauen aufzubauen.
Weiterführende Lektüre:
• Beim Export in die USA gibt es 3 Hürden für Verpackungen: Was FDA, Prop 65 und CPSIA jeweils regeln
• 4 Klassen von EU-Compliance-Anforderungen für Kosmetikverpackungen: REACH / EC 1223/2009
• 3 Klassen von Kosmetikverpackungs-Vorschriften in Kraft getreten: Aufsichts- und Verwaltungsverordnung + Kinderkosmetik + Etikettenverordnung
• 6 Klassen von Pflichtkennzeichnungen für Lebensmittelverpackungen: Die 3 häufigsten Stolperfallen für Druckereien
Häufige Fragen
Gibt es eine zwingende Anforderung an die Zeichenhöhe im Inhaltsstoffverzeichnis von Kosmetika?
Ja. GB 5296.3-2008 Abschnitt 5.4.1 verlangt, dass die Zeichenhöhe nicht weniger als 1,8 mm betragen sollte. Wenn die Etikettenfläche nicht ausreicht, wird empfohlen, das Inhaltsstoffverzeichnis auf die Seitenfläche des Umkartons, auf eine Karte oder einen Beipackzettel zu verlegen, und nicht die Schriftgröße mit Gewalt unter 1,5 mm zu drücken. Dies ist der Punkt, an dem die meisten inländischen Etikettenprüfungen für Kosmetika scheitern.
Kann das PAO-Sanduhr-Symbol (Haltbarkeit nach dem Öffnen) auch auf dem chinesischen Markt verwendet werden?
Es darf verwendet werden, aber eine alleinige Verwendung ist nicht empfehlenswert. Der chinesische Markt ist eher an die Formulierung "Produktionsdatum + Haltbarkeit / Mindesthaltbarkeitsdatum" gewöhnt. Für grenzüberschreitenden E-Commerce auf den EU-Markt ist PAO Pflicht, wobei die Zeichen "6M/12M/24M" den Monaten der Verwendbarkeit nach dem Öffnen entsprechen. Für grenzüberschreitende Aufträge empfiehlt es sich, zwei Etikettenversionen anzufertigen und nicht in einer Version beide Systeme parallel zu drucken.
Was tun, wenn die Chargen-Codierung auf einer gewölbten Fläche nicht lesbar ist?
Drei Lösungsansätze: 1) Codierposition von der Wölbung auf eine ebene Fläche verlegen (Boden-/Schulterebene der Flasche); 2) Schriftgröße von 1 mm auf 1,5-2 mm erhöhen; 3) statt Codierung Lasergravur verwenden – der Kontrast von Laser auf Glas/Metall/Acryl ist stabiler. Laserkosten sind 20-30 % höher, aber das Retourenrisiko sinkt um über 80 %, was sich für Premium- und Exportlinien eignet.
Die Etikettenfläche ist zu klein, die Anwendungsgrafik passt nicht mehr darauf – was tun?
Der übliche Ansatz der Druckerei ist "Etiketten-Layering": Auf dem kleinen Etikett nur Produktname, Füllmenge und Markenlogo unterbringen; die Anwendungshinweise werden auf den Umkarton, den Beipackzettel oder eine elektronische Gebrauchsanleitung hinter einem QR-Code verlagert. EC 1223/2009 Art. 19 erlaubt, dass "besondere Warnhinweise" auch auf elektronischem Weg erfolgen können, aber auf der physischen Fläche müssen mindestens 1-2 Kern-Hinweise stehen bleiben, eine komplette Verlagerung nach außen ist nicht zulässig.
Welche besonderen Anforderungen gelten für die Etikettierung von Kinderkosmetik (Baby-/Kinderpflegeprodukten)?
Die von der NMPA 2021 veröffentlichten "Vorschriften für die Aufsicht und Verwaltung von Kinderkosmetik" verlangen zusätzlich: 1) Auf der Verpackung muss der Hinweis stehen "Sollte unter Aufsicht von Erwachsenen verwendet werden"; 2) Irreführende Begriffe wie "essbar" oder "lebensmittelecht" sind nicht zulässig; 3) Die Priorität der Inhaltsstoffliste wird nach Leave-on-/Rinse-off-Produkten unterschieden – bei Leave-on-Produkten (z. B. Feuchtigkeitscremes) muss die Liste vollständig sein, bei Rinse-off-Produkten (z. B. Shampoo) ebenfalls, ohne 1 %-Schwellenwert-Ausnahme. Für Kinderprodukte empfiehlt die Druckerei eine Schriftgröße von über 2,0 mm und 30 % Platzreserve.
Dürfen Begriffe wie "ohne Zusätze", "rein natürlich", "lebensmittelecht" auf Kosmetikverpackungen verwendet werden?
Seit 2021 hat China die Aufsicht verschärft. Die "Verwaltungsmaßnahmen für Kosmetiketiketten" verbieten ausdrücklich "falsche oder irreführende Inhalte". "Ohne Zusätze" ist ohne konkrete Angabe (z. B. "ohne Zusatz von Duftstoffen") ein Verstoß; "rein natürlich" und "lebensmittelecht" stehen direkt auf der Liste der verbotenen Begriffe, auch das Werberecht enthält entsprechende Beschränkungen. Wenn die Druckerei Druckdaten mit solchen Begriffen erhält, sollte die Compliance-Abteilung sie zuerst stoppen und mit dem Kunden eine Wortänderung besprechen, statt direkt zu proofen.
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