Verpackung und Biobased-Angaben: 3 reale Grenzen bei Anteil, ISCC PLUS und frei definierten Angaben – welche 3 Angaben eine Druckerei bei Bestellungen mit Biobased-Kennzeichnung zuerst prüfen sollte
💡 💡 Auf einen Blick
Die Verwendung von „biobasiert“ auf Verpackungen ist äußerst uneinheitlich. Auf derselben Verpackung können gleichzeitig 3 einander widersprechende Aussagen stehen. Es gibt 3 reale Grenzen: ① Der Prozentanteil kann nach mindestens 3 Methoden berechnet werden: nach Gewicht (Massenbilanz, am häufigsten und am leichtesten verständlich), nach Kohlenstoff (Kohlenstoffbilanz, bildet die Herkunft besser ab, ist für Verbraucher jedoch schwer verständlich) oder nach dem einbezogenen Teil (gesamte Verpackung, einzelner Bestandteil oder einzelne Schicht; alle Aussagen können zutreffen, sind ohne Einschränkung aber irreführend). Hinter jeder Prozentangabe muss daher eine erläuternde Einschränkung stehen. ② ISCC PLUS bestätigt die Rohstoffherkunft und die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette, nicht die Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit der Verpackung und nicht das konkrete Produkt. Die Zertifizierung gilt für die gesamte Kette: Es muss geklärt werden, ob sie das vorgelagerte Harz oder die konvertierte Fertigfolie abdeckt, ob der Konvertierungsschritt in der Zertifikatskette enthalten ist und ob die Chargennummer zuordenbar ist. ③ Frei definierte Markenangaben bilden 2 rechtlich unterschiedliche Kategorien: Begriffe wie „biologisch abbaubar“, „kompostierbar“ und „recycelbar“ unterliegen in den meisten Märkten technischen Standards und Kennzeichnungsregeln; ihre ungeprüfte Verwendung birgt reales rechtliches Risiko. Begriffe wie „pflanzenbasierte Druckfarbe“ oder „umweltfreundliche Druckfarbe“ haben keine gesetzliche Bedeutung und führen nicht unmittelbar zu einem Verstoß, liegen jedoch vollständig im ethischen Bereich selbst abgegebener Erklärungen. Beteiligt sich die Druckerei an solchen Formulierungen, sollte sie über eine entsprechende Nachweiskette verfügen. Bei Bestellungen mit Biobased-Kennzeichnung sind zuerst 3 Angaben zu klären: Berechnungsbasis und Geltungsbereich des Gehalts, Person oder Stelle, die die Zahl ausstellt und belegt, sowie Position und Standard der Kennzeichnung einschließlich Mindestgrößen- und Kontrastvorgaben, die vor Produktionsbeginn bestätigt werden müssen.
Im Oktober 2026 kam ein neuer Kunde aus der Haarpflege- und Körperpflegebranche mit einem Foto der Verpackung eines Wettbewerbers zu uns.
Auf dem Foto war ein kleines Symbol neben einer Zeile Text zu sehen. Wir konnten lange nichts erkennen. Der Kunde erklärte, es handle sich um die Biobased-Kennzeichnung des Wettbewerbers, und fragte: „Können wir etwas Ähnliches machen? Ein Teil unserer Materialien ist tatsächlich biobasiert.“
Wir fragten: „Welcher Teil, und welcher Anteil?“
Der Kunde antwortete: „Die Druckfarbe ist pflanzenbasiert. Das Papier ist FSC-zertifiziert. Die Verpackung insgesamt … enthält jedenfalls biobasierte Bestandteile.“
Diese Antwort zeigt unmittelbar das Kernproblem auf: Zwischen „enthält biobasierte Bestandteile“ und „dies ist eine biobasierte Verpackung“ liegen 3 Bedingungen, die eindeutig geklärt werden müssen.
Wir erklärten dem Kunden an diesem Tag mehr als eine Stunde lang die Zusammenhänge. Schließlich entschied er sich, vorerst keine Kennzeichnung drucken zu lassen, sondern zunächst die Materialliste und den Gehalt berechnen zu lassen. Diese Entscheidung war richtig: Umweltbezogene freiwillige Angaben auf Verpackungen, die nicht belastbar sind, können in vielen Märkten zu einem Ansatzpunkt für Kritik werden.
Die 1. Grenze: 3 Berechnungsmethoden für Prozentangaben
Die erste Grenze betrifft die Frage, wie der Prozentanteil berechnet wird. In der Praxis gibt es mindestens 3 Methoden. Bei falscher Auswahl ist auch die angegebene Zahl falsch.
Methode 1: Berechnung nach Gewicht (Massenbilanz). Dies ist die häufigste und am leichtesten erklärbare Methode: Welcher Anteil des Gesamtgewichts der Verpackung stammt aus biobasierten Quellen? Die Formel lautet: Masse der Materialien aus biobasierten Quellen ÷ Gesamtmasse der Verpackung. Diese Methode ist verständlich, sowohl für Kunden als auch für Verbraucher. Zertifizierungsstellen verwenden bei der Prüfung meist ebenfalls diesen Ansatz.
Methode 2: Berechnung nach Kohlenstoffgehalt (Kohlenstoffbilanz). Diese Methode wird in der Chemie- und Materialindustrie häufiger verwendet: Welcher Anteil des Gesamtkohlenstoffs stammt aus biogenen Quellen? Ihr Vorteil besteht darin, dass sie die Herkunftseigenschaften des Materials abbildet, ohne durch Füllstoffe, Feuchtigkeit und andere nicht kohlenstoffhaltige Bestandteile beeinflusst zu werden. Nachteil: Verbraucher verstehen diese Angabe nicht. „62 % Kohlenstoffgehalt“ auf einer Verpackung sagt den meisten Menschen nichts.
Methode 3: Berechnung nach dem einbezogenen „Teil“. Diese Variante führt zu den meisten Verwirrungen. Für dieselbe Charge können gleichzeitig 3 Aussagen zutreffen: „30 % der Verpackung bestehen aus biobasierten Materialien“ (Bezug auf die gesamte Verpackung), „Die Druckfarbe ist zu 100 % pflanzenbasiert“ (Bezug auf einen einzelnen Bestandteil) und „Die Beschichtung ist biobasiert“ (Bezug auf eine einzelne Schicht). Alle 3 Aussagen können zutreffen. Ohne einschränkende Angaben auf der Verpackung gedruckt zu werden, wären sie jedoch irreführend.
Unser Vorgehen ist: Nach jeder Prozentangabe muss eine erläuternde Einschränkung stehen. 3 Beispiele:
„30 % des Gesamtgewichts der Verpackung stammen aus Materialien biobasierter Herkunft“ (Massenbilanz und klarer Geltungsbereich).
„Die Druckfarbe verwendet pflanzenbasierte Öle“ (nur Beschreibung eines Bestandteils, ohne Prozentangabe).
„Die innere Beschichtung besteht aus einem PLA-basierten Material“ (Beschreibung einer bestimmten Schicht, ohne Aussage über die Gesamtverpackung).
Der Kunde fragte: „Können wir nicht einfach ‚30 % biobasiert‘ drucken? Der Wettbewerber macht das so.“
Wir antworteten: „Es muss eindeutig angegeben werden, dass nach Gewicht und für die gesamte Verpackung gerechnet wurde. Fehlt nur eine Einschränkung, wird die Änderung bei der Prüfung verlangt.“
Die 2. Grenze: Was ISCC PLUS bescheinigt – und was nicht
Die zweite Grenze betrifft das Zertifizierungssystem. Hier bestehen besonders häufig erhebliche Missverständnisse.
Zunächst zu ISCC PLUS: Es handelt sich um ein Lieferketten-Zertifizierungssystem für Biomasse und nachhaltige Rohstoffe. Seine zentrale Funktion besteht darin, nachzuweisen, dass die Rohstoffe in dieser Lieferkette aus nachhaltigen Quellen stammen und diese Informationen entlang der Kette zurückverfolgt werden können. In der Verpackungsindustrie wird es typischerweise eingesetzt, wenn eine Verpackung biobasierte Kunststoffe enthält, beispielsweise PE auf Basis von biobasiertem Ethen oder biobasiertes PET, und der Kunde eine unabhängige Bestätigung für die Biobasis wünscht.
Was ISCC PLUS nicht bescheinigt, ist equally important.
Es bescheinigt nicht, dass „diese Verpackung umweltfreundlich ist“. Bestätigt werden die Rohstoffherkunft und die Rückverfolgbarkeit, nicht die gesamte Umweltleistung der Verpackung. Eine Verpackung kann ISCC PLUS-zertifiziert und zugleich sehr schwer recycelbar sein sowie umfangreiche-barriereschichtige Verbunde enthalten.
Es bescheinigt nicht, dass „diese Verpackung nachhaltig ist“. „Nachhaltig“ ist eine deutlich umfassendere Bewertung als „rückverfolgbar“ und umfasst Lebenszyklen, Ressourceneffizienz, soziale Auswirkungen und weitere Aspekte.
Es bescheinigt nicht das konkrete Produkt. Zertifiziert werden in der Regel ein Rohstoff oder ein bestimmter Produktionsschritt, nicht die fertig bedruckte Verpackung.
Ein weiterer wichtiger Praxispunkt: Zertifizierungen gelten für die gesamte Kette, nicht für einen einzelnen Punkt. Wenn ein Kunde sagt: „Unsere Folie ist ISCC PLUS-zertifiziert“, muss die Druckerei fragen: Bis zu welcher Stufe reicht die Zertifizierung? Ist es das Zertifikat des vorgelagerten Harzlieferanten oder ein Zertifikat nach der Verarbeitung durch einen Konverter? Ist der zwischenzeitliche Konvertierungsschritt in der Zertifikatskette enthalten? Wird dies nicht geklärt, trägt die Verpackung zwar das Zeichen, doch die Kette ist bei der Rückverfolgung durch den Endkunden unterbrochen.
Der Kunde sagte: „Unser Folienlieferant hat ein ISCC PLUS-Zertifikat, ich sende es Ihnen.“
Wir antworteten: „Deckt dieses Zertifikat das Harz oder unsere fertige Folie ab? Gab es dazwischen einen Konvertierungsschritt? Lassen sich der zertifiziertegegenstand und die Chargennummer auf dem Zertifikat dieser Ware zuordnen?“
Nach diesen 3 Fragen weiß der Kunde in der Regel, ob er sein Zertifikat verwenden kann. Seine ursprüngliche Aussage lautete: „Ich dachte, ein Zertifikat genügt.“
Die 3. Grenze: Frei definierte Markenangaben sind die riskanteste Kategorie
Die dritte Grenze, bei der Druckereien besonders vorsichtig sein müssen, sind selbst definierte Umweltsaussagen der Marke.
Beispiele dafür gibt es zahlreich: „pflanzenbasierte Druckfarbe“, „umweltfreundliche Druckfarbe“, „biologisch abbaubare Verpackung“, „grüne Verpackung“, „CO₂-arme Verpackung“ oder „plastikfreie Verpackung“.
Die Probleme lassen sich in 3 Ebenen unterteilen.
Die 1. Ebene: Manche Formulierungen sind durch bestimmte Vorschriften definiert und dürfen nicht beliebig verwendet werden. Beispielsweise gelten für „biologisch abbaubar“, „kompostierbar“ und „recycelbar“ in den meisten wichtigen Märkten technische Standards und Kennzeichnungsregeln, etwa die Anforderungen der EU-Kompostierbarkeitskennzeichnung an EN 13432 sowie eigene grafische Vorgaben für Recyclingsymbole. Werden solche Begriffe ohne Prüfung gedruckt, erklärt man damit die Konformität des Produkts mit dem jeweiligen Standard, obwohl das Produkt möglicherweise den erforderlichen Test nicht bestanden hat. Das ist ein rechtliches Risiko und keine Frage der Formulierung.
Die 2. Ebene: Manche Formulierungen haben keinen gesetzlichen Standard und damit auch keine gesetzliche Bedeutung. Für Begriffe wie „umweltfreundliche Druckfarbe“, „pflanzenbasierte Verpackung“ oder „grünes Design“ gibt es in den meisten Rechtssystemen weder technische Definitionen noch Prüfmethoden. Rechtlich stellen sie keine geregelten Angaben dar. Ihr Druck führt daher nicht unmittelbar zu einem Verstoß. Genau deshalb fallen sie jedoch vollständig in den ethischen Bereich selbst abgegebener Erklärungen: Sobald der Begriff gedruckt wird, beteiligt sich auch die Druckerei an dieser Aussage.
Der Kunde fragte: „Unsere Druckfarbe ist pflanzenbasiert. Können wir das problemlos drucken?“
Wir antworteten: „Technisch ist das unproblematisch. Ich empfehle Ihnen jedoch, 2 Punkte sorgfältig zu prüfen: Erstens, ob diese Formulierung in Ihrem Markt als Compliance-Angabe verstanden wird, und zweitens, ob Sie über Unterlagen verfügen, die erläutern, was ‚pflanzenbasierte Druckfarbe‘ tatsächlich bedeutet. Wenn Verbraucher lediglich erfahren sollen, dass diese Farbschicht nicht auf Lösungsmittelfarbe basiert, ist eine konkretere Formulierung sicherer.“
Unser praktisches Vorgehen lautet: Wenn eine Druckerei keine technische Grundlage für eine Umweltsaussage bereitstellen kann, weisen wir auf dem Musterfreigabeblatt gesondert darauf hin und lassen den Kunden dies bestätigen. Wir lehnen die Aussage nicht ab, sondern dokumentieren sie. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass ihm Bedeutung und Risikobereich dieser Aussage bekannt sind.
Die 3. Ebene: Besonders problematisch sind Gesamtaussagen. Formulierungen wie „Diese Schachtel ist biologisch abbaubar“ oder „Unsere Verpackung ist umweltfreundlich“ beschreiben das Gesamtsystem. Die Umweltleistung eines Systems wird jedoch gerade nicht durch einzelne Materialien bestimmt. Papier kann biologisch abbaubar sein, während die Beschichtung dies nicht ist; Druckfarbe kann biologisch abbaubar sein, während der Klebstoff Weichmacher enthält. Druckt eine Druckerei „biologisch abbaubar“ auf eine Schachtel, übernimmt sie eine Zusage für die gesamte Konstruktion.
Welche 3 Angaben eine Druckerei bei Bestellungen mit Biobased-Kennzeichnung zuerst klären sollte
Werden diese 3 Grenzen zusammengeführt, ergeben sich auf praktischer Ebene 3 zentrale Angaben.
Die 1. Angabe: die Berechnungsbasis des Biobase-Gehalts. Konkret: nach Gewicht oder nach Kohlenstoff? Für die gesamte Verpackung oder nur eine Schicht? Was sind Zähler und Nenner? Unser Vorgehen ist, dass der Kunde eine Materialliste bereitstellt: Name, Lieferant, Typ, Flächengewicht-Anteil und biobasierte Herkunft jedes Materials. Anschließend berechnen wir die Zahl nach der vom Kunden bestätigten Methodik und dokumentieren den Rechenweg in den Lieferunterlagen. Wenn der Kunde keine Materialliste vorlegen kann, darf diese Zahl nicht auf der Verpackung erscheinen.
Der Kunde sagte: „Für den Gehalt gibt es doch sicher ungefähr eine Zahl?“
Wir antworteten: „Eine ungefähre Zahl gibt es nicht. Diese Zahl wird auf der Verpackung gedruckt und muss bei Rückfragen belegbar sein. Entweder Sie stellen eine Materialliste bereit, die wir berechnen, oder Sie streichen die Aussage.“
Die 2. Angabe: wer die Zahl ausstellt und auf welcher Zertifizierung sie beruht. Es gibt 3 Möglichkeiten: Die Druckerei berechnet sie anhand der Materialliste des Kunden; dann ist die Druckerei für die Datenerhebung zuständig, während der Kunde für die Richtigkeit der bestätigten Liste verantwortet. Eine unabhängige Zertifizierungsstelle stellt die Zahl aus; dann ist die Druckerei ausführende Stelle. Oder der Kunde gibt die Zahl selbst an; dann muss die Druckerei dokumentieren, dass die Zahl vom Kunden stammt. Alle 3 Varianten sind möglich, müssen aber in den Unterlagen eindeutig gekennzeichnet werden.
Die 3. Angabe: wo die Kennzeichnung erscheint und welchem Standard sie entspricht. Diese Festlegung bestimmt die Form des Zeichens. Für Systeme mit unabhängiger Zertifizierung, etwa ISCC PLUS, bestimmte FSC-Zeichen, das EU-Kompostierbarkeitszeichen oder das chinesische Umweltzeichen, gelten vorgegebene Grafiken, Farben, Größen und Positionen. Eineigenständig gestaltetes Symbol ist nicht zulässig. Bei frei definierten Aussagen ohne zugrunde liegendes System wird überwiegend Text verwendet. Dabei ist außerdem auf eine einheitliche Darstellung an allen Seiten der Verpackung zu achten: Steht „pflanzenbasiert“ auf der Vorderseite, aber nicht auf der Rückseite, werden Verbraucher irritiert sein.
Ein weiterer Praxishinweis: Für Mindestgröße und Kontrast des Zeichens gelten Anforderungen, insbesondere bei Kennzeichnungen, die eine Zertifizierung voraussetzen. Ist das Symbol zu klein oder der Farbkontrast unzureichend, kann die Zertifizierungsstelle oder eine Plattform bei der Prüfung die Nichteinhaltung der Nutzungsvorgaben feststellen. Da dies unmittelbar durch die Druckerei steuerbar ist, müssen die Größenanforderungen vor Produktionsbeginn bestätigt werden und nicht erst nach dem Druck.
Ein Satz für die Kunden
Zum Thema Biobasis möchten wir unseren Kunden vor allem Folgendes sagen: „Dieses Zeichen sagt nicht, wie umweltfreundlich Ihre Verpackung ist, sondern woher Ihre Rohstoffe stammen und ob sie rückverfolgbar sind.“
Biobasierte Kennzeichnungssysteme beantworten die Frage nach der Herkunft, nicht nach der Umweltleistung. Kunden erwarten häufig, dass sie sich als Umweltargument einsetzen lassen. Ihre tatsächliche Funktion ist jedoch deutlich begrenzter. Gerade diese Begrenzung ist die Grundlage für ihre Glaubwürdigkeit.
Daher empfehlen wir unseren Kunden, zunächst zu klären, vor wem die Aussage verwendet werden soll und welches Problem sie lösen soll. Soll sie Einkäufern oder Compliance-Verantwortlichen dienen und die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette belegen, ist eine Zertifizierung der richtige Weg, und das Zeichen muss entsprechend den Vorgaben eingesetzt werden. Soll sie Verbraucher über Materialien informieren, empfiehlt sich eine konkrete und überprüfbare Aussage statt eines allgemeinen Werbebegiffs. Wer ein Umweltargument verwenden möchte, ohne dafür belastbare Unterlagen zu besitzen, erhält die Antwort nicht von der Druckerei, sondern aus dem Bereich von Materialien und Lieferkette.
Auch sagen wir unseren Kunden häufig: „Jedes Umweltwort auf einer Verpackung ist eine nachprüfbare Zusage. Fragen Sie vor dem Schreiben: Woher kommt diese Zahl? Wer steht dahinter? Was kann ich vorlegen, wenn die Angabe angezweifelt wird?“
Weiterführende Lektüre
- 4 Verpackungsumweltschutz-Zertifizierungen: FSC / CFCC / PEFC / chinesisches Umweltzeichen – Grafiken und Nutzungsvorgaben dieser Zeichen sind wesentlich ausgereifter als bei Biobased-Kennzeichnungen
- 4 Zertifizierungsstandards für biologisch abbaubare Verpackungen: ASTM D6400 / EN 13432 / GB/T 19277 / HJ/T 209 – konkrete Anforderungen für die Angabe „biologisch abbaubar“ auf Verpackungen
- Recyclingpapier vs. natives Papier für Verpackungen: echte Kostenvergleiche für 3 Markenpositionierungen – neben der Biobasis gibt es für Recyclingpapier eine eigene Argumentationslinie
- 3 häufige Druckfehler beim Recyclingzeichen GB 18455: 1 falsche Zahl genügt für eine Zollverweigerung – die häufigsten Fehler bei der Gestaltung von Kennzeichnungen in der Druckproduktion
Häufige Fragen
Der Kunde sagt: „Ein Teil unserer Verpackung ist biobasiert. Können wir ‚biobasierte Verpackung‘ drucken?“ Wie sollte die Druckerei vorgehen?
Die Frage sollte in 3 Einzelpunkte zerlegt werden: Welcher Teil ist gemeint – die gesamte Verpackung nach Gewicht oder ein einzelner Bestandteil? Wie hoch ist der Anteil? Dafür ist eine Materialliste erforderlich, die Name, Lieferanten, Typ, Flächengewicht-Anteil und biobasierte Herkunft jedes Materials enthält. Die Druckerei berechnet den Wert nach der vom Kunden bestätigten Methodik. Außerdem muss geklärt werden, wie die Aussage im jeweiligen Rechtskontext verstanden wird. Kann der Kunde keine Materialliste vorlegen, darf die Zahl nicht auf der Verpackung erscheinen. Unser Vorgehen ist, den Rechenweg in den Lieferunterlagen zu dokumentieren und auf dem Musterfreigabeblatt gesondert auf die Aussage hinzuweisen, damit der Kunde dies unterschreibt. Beteiligt sich die Druckerei an einer Aussage, ist eine entsprechende Nachweiskette erforderlich.
Wenn ein Kunde über eine ISCC PLUS-Zertifizierung verfügt, darf das Zeichen dann direkt auf die Verpackung gedruckt werden?
Nein, vorab müssen 3 Punkte geklärt werden: Erstens den Zertifizierungsgegenstand – vorgelagertes Harz oder die fertige Folie nach der Konvertierung. Falls eine Konvertierung durch einen Konverter stattgefunden hat, muss dieser Schritt in der Zertifikatskette enthalten sein, andernfalls ist die Rückverfolgung unterbrochen. Zweitens die abgedeckte Anwendungskategorie und den Rohstoffpfad. Drittens die Vorschriften für das Zeichen selbst, einschließlich Grafik, Farbe, Größe und Position; ein selbst gezeichnetes ähnliches Symbol ist nicht zulässig. Zudem muss klar sein, dass ISCC PLUS die Rohstoffherkunft und Rückverfolgbarkeit belegt, nicht die Umweltfreundlichkeit oder Nachhaltigkeit der gesamten Verpackung. Zwischen der Zertifizierung und der Aussage „diese Verpackung ist umweltfreundlich“ besteht kein logischer Zusammenhang.
Bestehen bei Formulierungen wie „pflanzenbasierte Druckfarbe“ oder „umweltfreundliche Druckfarbe“ rechtliche Risiken für die Druckerei?
Es sind 2 Kategorien zu unterscheiden. Die 1. Kategorie umfasst rechtlich definierte Begriffe wie „biologisch abbaubar“, „kompostierbar“, „recycelbar“ und „rückverfolgbar“. Für sie gelten in den wichtigsten Märkten technische Standards und Kennzeichnungsregeln. Werden sie gedruckt, erklärt man die Konformität mit dem jeweiligen Standard, obwohl das Produkt den Test möglicherweise nicht bestanden hat. Das ist ein reales rechtliches Risiko. Die 2. Kategorie umfasst Begriffe ohne gesetzliche Definition wie „umweltfreundliche Druckfarbe“, „pflanzenbasierte Verpackung“ oder „grünes Design“. Diese stellen keine geregelten Angaben dar und führen nicht unmittelbar zu einem Verstoß, liegen jedoch vollständig im ethischen Bereich selbst abgegebener Erklärungen. Beteiligt sich die Druckerei an solchen Aussagen, sollte sie sie belegen können. Unser Vorgehen ist, diese Formulierungen auf dem Musterfreigabeblatt gesondert zu kennzeichnen und vom Kunden bestätigen zu lassen, welche Bestandteile der Druckerei keine technische Grundlage bereitstellen kann.
Wird der Biobase-Gehalt nach Gewicht oder nach Kohlenstoff berechnet? Wie groß ist der Unterschied?
Der Unterschied ist erheblich, weil beide Methoden unterschiedliche Fragen beantworten. Die Gewichtsberechnung – die Massenbilanz – ist am häufigsten und am leichtesten zu erklären: Masse der Materialien biobasierter Herkunft geteilt durch die Gesamtmasse der Verpackung. Kunden und Verbraucher können sie gut verstehen, und Zertifizierungsstellen verwenden meist ebenfalls diesen Ansatz. Die Kohlenstoffberechnung – die Kohlenstoffbilanz – gibt den Anteil des biogenen Kohlenstoffs am Gesamtkohlenstoff an. Sie bildet die Herkunftseigenschaften des Materials besser ab und wird nicht durch Füllstoffe oder Feuchtigkeit beeinflusst, ist für Verbraucher jedoch unverständlich. Die auf der Verpackung angegebene Zahl muss daher unbedingt die verwendete Methode nennen. Auch der einbezogene Bereich muss klar sein: gesamte Verpackung, bestimmte Schicht oder bestimmter Bestandteil.
Ein Kunde möchte auf der Vorderseite der Verpackung ein selbst gestaltetes „Biobased“-Symbol drucken lassen. Sollte die Druckerei mitmachen?
Ja, vorab müssen jedoch 3 Punkte geklärt werden: Gibt es eine unabhängige Zertifizierung? Falls ja, müssen Grafik, Farbe, Größe und Position den Systemvorgaben entsprechen; ein eigenes Symbol ist unzulässig. Ist der verwendete Begriff gesetzlich definiert? Falls ja, müssen die einschlägigen technischen Standards erfüllt sein. Außerdem muss die Darstellung auf allen Verpackungsseiten konsistent sein; eine Angabe nur auf der Vorderseite kann Verbraucher irritieren. In der Praxis sind außerdem Mindestgröße und Farbkontrast zu beachten. Ein zu kleines oder kontrastarmes Zeichen kann bei der Prüfung durch Zertifizierungsstellen oder Plattformen als nicht regelkonform eingestuft werden. Da dies direkt durch die Druckerei steuerbar ist, muss es vor Produktionsbeginn und nicht erst nach dem Druck geklärt werden.
Sind Kennzeichnungen mit unabhängiger Zertifizierung automatisch sicher? Wie weit reicht die Verantwortung der Druckerei bei Kennzeichnungen?
Die Zertifizierung regelt die formalen Anforderungen an das Zeichen, nicht die Richtigkeit der Aussage. Die Druckerei trägt Verantwortung dafür, dass das verwendete Zeichen den Grafik-, Größen- und Positionsvorgaben des jeweiligen Systems entspricht, dass die Druckqualität die Erkennbarkeit nicht beeinträchtigt und dass Kundenangaben und deren Grundlage dokumentiert werden. Festzuhalten ist, wer die Aussage verantwortet, worauf sie beruht und welches Dokument als Nachweis dient. Bezieht sich das Zeichen auf eine Gesamtzusage zur Umweltleistung, etwa biologische Abbaubarkeit der gesamten Schachtel, sollte die Druckerei den Kunden aktiv darauf hinweisen, dass die Umweltleistung des Gesamtsystems nicht durch ein einzelnes Material bestimmt wird. Papier, Beschichtung, Klebstoff und Druckfarbe müssen daher einzeln daraufhin geprüft werden, ob sie die Aussage stützen.
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