Wie ist die Reihenfolge der Inhaltsstoffe auf Kosmetika? INCI Internationale Nomenklatur + 4-Schritte-Design + 5 häufige Fehler
💡 💡 Auf einen Blick
Der KI-Verpackungsberater liefert den ersten Vorschlag in vier Schritten.
Letzte Woche fragte mich ein Kunde aus der New-Beauty-Branche: „In welcher Reihenfolge ordne ich meine Inhaltsstoffliste an? Sollte Wasser ganz vorne stehen?"
Ich sagte: „INCI internationale Nomenklatur – Wasser (Aqua) an erster Stelle, die übrigen Inhaltsstoffe jedoch in absteigender Reihenfolge nach Konzentration."
Ich sagte: „4-Schritte-Design + 5 häufige Fehler – eine Inhaltsstoffliste wird nicht geschrieben, sondern recherchiert. Dieser Artikel erklärt nicht „wie man eine Inhaltsstoffliste schreibt" – er behandelt die INCI internationale Nomenklatur + den 4-Schritte-Designprozess + 5 häufige Fehlerarten + 3 typische Beispiele + 5-Schritte-Compliance-Abnahme."
Detaillierte Erklärung der INCI-Namensregeln
Regel 1: Absteigende Reihenfolge nach Gehalt
3 Kernpunkte:
- Inhaltsstoffe mit einem Gehalt > 1 % werden in absteigender Reihenfolge aufgeführt (von höchstem zu niedrigstem Gehalt)
- Inhaltsstoffe mit einem Gehalt < 1 % können in beliebiger Reihenfolge aufgeführt werden
- Wasser (Aqua) wird üblicherweise zuerst aufgeführt (höchster Gehalt)
3 Beispiele:
- Aqua (Wasser, 60–80 %), Glycerin (Glycerol, 5–10 %), Niacinamide (Niacinamid, 2–5 %), ……
- Inhaltsstoffe mit < 1 %: Konservierungsmittel + Duftstoffe + Farbstoffe (am Ende aufgeführt)
- Duftstoff einheitlich gekennzeichnet: „Parfum" (keine Auflistung der einzelnen Duftstoffkomponenten erforderlich)
Regel 2: Einheitliche Kennzeichnung von Duftstoffen / Farbstoffen
3 einheitliche Regeln:
- Duftstoff / Parfum (einheitlich gekennzeichnet)
- Aroma / Fragrance (einheitlich gekennzeichnet)
- Farbstoffe / CI-Nummer (z. B. CI 12345)
3 Arten von Vorteilen:
- Vereinfachung (keine Auflistung jedes einzelnen Inhaltsstoffs erforderlich)
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Duftstoffformulierungen)
- Internationale Standardisierung (CI-Nummern sind weltweit einheitlich)
Regel 3: Konservierungsmittel müssen gekennzeichnet werden
3 gängige INCI-Bezeichnungen für Konservierungsmittel:
- Phenoxyethanol / Phenoxyethanol
- Potassium Sorbate / Potassium Sorbate
- Sodium Benzoate / Sodium Benzoate
3 zentrale Anforderungen:
- Müssen gekennzeichnet werden (gesetzliche Vorschrift)
- Dürfen nicht weggelassen werden (selbst bei < 0,1 %)
- Werden am Ende aufgeführt (beliebige Reihenfolge bei Gehalt < 1 %)
Schritt 1: INCI-Bezeichnungen der Inhaltsstoffe nachschlagen
3-Schritte-Vorgehensweise:
- CosIng durchsuchen (offizielle EU-INCI-Datenbank)
- FDA durchsuchen (offizielle US-Datenbank)
- CFDA durchsuchen (chinesische Zulassung)
Schritt 2: In absteigender Reihenfolge nach Gehalt anordnen
3-Schritte-Vorgehensweise:
- Den Gehalt jedes Inhaltsstoffs ermitteln
- Inhaltsstoffe mit einem Gehalt > 1 % in absteigender Reihenfolge anordnen
- Inhaltsstoffe mit einem Gehalt < 1 % in beliebiger Reihenfolge anordnen (Konvention: Konservierungsmittel → Duftstoff → Farbstoff)
Schritt 3: Einheitliche Kennzeichnung
3-Schritte-Vorgehensweise:
- Duftstoff einheitlich mit „Parfum" gekennzeichnet
- Farbstoffe einheitlich mit „CI-Nummer" gekennzeichnet
- Konservierungsmittel einzeln gekennzeichnet
Schritt 4: Zweisprachig Chinesisch-Englisch
3-Schritte-Vorgehensweise:
- Sowohl chinesische als auch englische INCI-Bezeichnung (Exportprodukte müssen zweisprachig sein)
- Chinesisch zuerst (Inlandprodukte)
- Englisch zuerst (Exportprodukte)
Fehler 1: Inhaltsstoffe mit niedrigerem Gehalt vor solchen mit höherem Gehalt aufgeführt
Symptom: Konservierungsmittel an zweiter Stelle aufgeführt
Ursache: Die Regel der absteigenden Reihenfolge wird ignoriert
Folge: Aus dem Regal genommen + Geldstrafe
Fehler 2: Farbstoffe mit Einzelnamen aufgeführt
Symptom: Aufgeführt als „FD&C Red 40"
Ursache: CI-Nummer nicht verwendet
Folge: Nicht konform
Fehler 3: Konservierungsmittel nicht gekennzeichnet
Symptom: Konservierungsmittel weggelassen
Ursache: Weggelassen, da Gehalt < 0,1 %
Folge: Nicht konform
Fehler 4: Duftstoff nicht gekennzeichnet
Symptom: Inhaltsstoffliste ohne „Parfum"
Ursache: Annahme, dass eine Kennzeichnung nicht erforderlich sei
Folge: Nicht konform
Fehler 5: Inkonsistenz zwischen Chinesisch und Englisch
Symptom: Chinesisch „Glycerol" / Englisch „Glycerin"
Ursache: Übersetzungsfehler
Folge: Verbraucherbeschwerden
## 3 typische BeispieltypenBeispiel 1: Toner (typische 5 Inhaltsstoffe)
Inhaltsstoffe:
- Aqua (Wasser, 70 %)
- Glycerin (Glycerol, 10 %)
- Niacinamide (Niacinamid, 3 %)
- Sodium Hyaluronate (Natriumhyaluronat, 1 %)
- Phenoxyethanol (Phenoxyethanol, 0,5 %)
INCI:
- Aqua, Glycerin, Niacinamide, Sodium Hyaluronate, Phenoxyethanol
Beispiel 2: Serum (komplexe 10 Inhaltsstoffe)
Inhaltsstoffe:
- Aqua / Water (60 %)
- Glycerin / Glycerol (10 %)
- Niacinamide / Niacinamid (5 %)
- Sodium Hyaluronate / Natriumhyaluronat (3 %)
- Butylene Glycol / Butylenglycol (3 %)
- Panthenol / Panthenol (2 %)
- 1,2-Hexanediol / 1,2-Hexandiol (1,5 %)
- Phenoxyethanol / Phenoxyethanol (0,8 %)
- Parfum / Fragrance (0,5 %)
- CI 19140 / Yellow 4 (0,1 %)
Beispiel 3: Gesichtscreme (ölige 8 Inhaltsstoffe)
Inhaltsstoffe:
- Aqua / Water (50 %)
- Glycerin / Glycerol (10 %)
- Dimethicone / Dimethicone (8 %)
- Caprylic/Capric Triglyceride / Caprylic/Capric Triglyceride (6 %)
- Glycerin / Glycerol (5 %)
- Squalane / Squalane (3 %)
- Phenoxyethanol / Phenoxyethanol (0,5 %)
- Parfum / Fragrance (0,3 %)
Schritt 1: Inhaltsstoff-Gegenprüfung
3-Schritte-Vorgehensweise:
- INCI-Bezeichnungen nachschlagen (CosIng)
- Mit der tatsächlichen Rezeptur gegenprüfen
- Nach Gehalt sortieren
Schritt 2: Vollständigkeitsprüfung
3-Schritte-Vorgehensweise:
- Alle Inhaltsstoffe sind aufgeführt
- Keine Auslassungen
- Keine falsche Reihenfolge von Inhaltsstoffen > 1 %
Schritt 3: Zweisprachigkeitsprüfung
3-Schritte-Vorgehensweise:
- Chinesische INCI-Bezeichnung
- Englische INCI-Bezeichnung
- Vollständig entsprechend
Schritt 4: Besondere Inhaltsstoffe
3-Schritte-Vorgehensweise:
- Allergenkennzeichnung (z. B. Nüsse / Milch)
- Vollständige Auflistung der Konservierungsmittel
- CI-Nummern der Farbstoffe
Schritt 5: Regulatorische Prüfung
3-Schritte-Vorgehensweise:
- GB 5296.3 (für Kosmetika verpflichtend)
- EU 1223/2009 (Europäische Union)
- FDA 21 CFR (Vereinigte Staaten)
Missverständnis 1: Inhaltsstoffliste = optional
Symptom: Die Inhaltsstoffliste wird nicht ernst genommen
Wahrheit: Für Kosmetika verpflichtend (GB 5296.3)
Missverständnis 2: Übersetzung ist nicht wichtig
Symptom: Nachlässiges Übersetzen
Wahrheit: Es müssen INCI-Bezeichnungen verwendet werden (keine freie Übersetzung erlaubt)
Missverständnis 3: Farbe ist nicht wichtig
Symptom: Inhaltsstoffliste in Rot / Grün usw. gedruckt
Wahrheit: GB schreibt Schwarz-Weiß vor (um Verbraucher nicht in die Irre zu führen)
## 3 reale FälleFall 1: Falsche Reihenfolge der Inhaltsstoffe bei einem Kosmetikprodukt (Aus dem Regal genommen)
Symptom: Konservierungsmittel an zweiter Stelle aufgeführt (sollte am Ende stehen)
Ursache: Die absteigende INCI-Reihenfolge wurde nicht eingehalten
Folge: Aus dem Regal genommen + Geldstrafe von 20.000
Fall 2: Weglassen eines Konservierungsmittels bei einem Kosmetikprodukt (Geldstrafe)
Symptom: Phenoxyethanol nicht gekennzeichnet
Ursache: Annahme, dass eine Kennzeichnung bei einem Gehalt von 0,5 % nicht erforderlich sei
Folge: Geldstrafe von 15.000
Fall 3: Inkonsistente chinesisch-englische Etiketten bei einem exportierten Kosmetikprodukt (Rückruf)
Symptom: Chinesisch „Glycerol" / Englisch „Glycerol" (sollte Glycerin sein)
Ursache: Übersetzungsfehler
Folge: Rückruf im Ausland + Geldstrafe von 30.000
Um mehr über die Spezifikationen für Kosmetiketiketten zu erfahren — siehe die Designspezifikationen für Kosmetiketiketten, oder kontaktieren Sie direkt einen Berater von LeXiang Packaging, und Sie erhalten das Design der Inhaltsstoffliste sowie das Verifikations-SOP innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Wie wird die Inhaltsstoffliste für Kosmetikprodukte erstellt?
Die INCI-Inhaltsstoffliste (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe) wird gemäß der internationalen Benennungsregel sortiert. Der 4-stufige Designprozess: (1) Abfrage der INCI-Bezeichnung der Inhaltsstoffe (CosIng-Datenbank der EU / FDA-Datenbank); (2) Anordnung in absteigender Reihenfolge nach Gehalt (> 1 % Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge, < 1 % in beliebiger Reihenfolge); (3) Einheitliche Kennzeichnung von Duftstoffen + Farbstoffen (z. B. „Parfum" / „CI 12345"); (4) Chinesisch-Englische Zweisprachigkeit + Landessprache (bei Exportprodukten). Die 3 Kernregeln: (1) Absteigende Reihenfolge nach Gehalt (INCI-Standard); (2) Einheitliche Kennzeichnung von Duftstoffen + Farbstoffen; (3) Chinesisch-Englische Zweisprachigkeit (bei Exportprodukten). Die 3 Kerndatenbanken: (1) CosIng (offiziell der EU); (2) FDA Cosmetic Ingredients (USA); (3) CFDA-Registrierungssystem (China). Die 3 Empfehlungen: Zuerst INCI abfragen + dann sortieren + zuletzt zweisprachig gestalten.
Wie lauten die Sortierregeln für die Zutatenliste?
Drei zentrale Sortierregeln: (1) Inhaltsstoffe mit einem Anteil > 1 % werden in absteigender Reihenfolge sortiert (von viel nach wenig); (2) Inhaltsstoffe mit einem Anteil < 1 % können beliebig angeordnet werden (üblich: Konservierungsstoffe + Duftstoffe + Farbstoffe stehen am Ende); (3) Duftstoffe / Aromen / Farbstoffe können einheitlich deklariert werden (müssen nicht einzeln aufgeführt werden). Drei Beispiele: (1) Wasser, Glycerin, Niacinamid, Butylenglykol, Phenoxyethanol, Duftstoff (in absteigender Reihenfolge des Anteils); (2) Deklaration mit CI 12345: "Enthält CI 12345" (einheitliche Angabe); (3) Deklaration mit mehreren Duftstoffen: "Duftstoff" (einheitlich). Drei häufige Fehler: (1) Inhaltsstoffe mit geringem Anteil werden vorne aufgeführt (verstößt gegen die Vorschriften); (2) Farbstoffe werden einzeln mit ihrem Namen aufgeführt (sollten mit der CI-Nummer einheitlich deklariert werden); (3) Konservierungsstoffe werden nicht angegeben (z. B. Phenoxyethanol). Drei Empfehlungen: Zuerst INCI-Abfrage + dann Sortierung + zuletzt einheitliche Deklaration.
Welche häufigen Fehler gibt es in der Inhaltsstoffliste?
5 Kategorien häufiger Fehler: (1) Inhaltsstoffe mit geringerem Anteil werden vorne aufgelistet – dies verstößt gegen die INCI-Reihenfolgeregel (absteigende Sortierung); (2) Farbstoffe werden einzeln mit Namen aufgeführt – es sollte die einheitliche CI-Nummer verwendet werden (z. B. CI 12345); (3) Konservierungsstoffe sind nicht gekennzeichnet – sie müssen angegeben werden (z. B. Phenoxyethanol / Kaliumsorbat); (4) Duftstoffe sind nicht gekennzeichnet – es sollte „Duftstoff" oder „Parfum" angegeben werden; (5) Inkonsistenzen zwischen chinesischer und englischer Beschriftung – die Angaben müssen vereinheitlicht werden. 3 Kategorien von Konsequenzen bei Verstößen: (1) Produktrücknahme vom Markt – bei Nichtkonformität im Rahmen von Stichprobenkontrollen durch die Lebensmittel- und Arzneimittelaufsicht erfolgt eine unmittelbare Rücknahme; (2) Geldbuße – 10.000–30.000 (Verstoß gegen GB 5296.3); (3) Rückruf – bei schwerwiegenden Verstößen wird ein Produktrückruf ausgelöst. 3 vorbeugende Maßnahmen: (1) Abfrage in der INCI-Datenbank; (2) Automatisierung der Sortierung mit Tools (z. B. CosIng-Software); (3) bilinguales Gegenprüfungsverfahren. 3 Empfehlungen: zuerst INCI prüfen + dann sortieren + zuletzt bilingual abstimmen.
Wie überprüft man die INCI-Inhaltsstoffliste?
3 Methoden zur INCI-Abfrage: (1) CosIng-Datenbank (offiziell EU) – Webseite ec.europa.eu / growth / sectors / cosmetics / cosing / (kostenlose Abfrage); (2) FDA-Datenbank für kosmetische Inhaltsstoffe (USA) – www.fda.gov / cosmetics (kostenlose Abfrage); (3) CFDA-Registrierungssystem (China) – Registrierungssystem der Nationalen Arzneimittelbehörde (Abfrage nach Registrierung möglich). 3 Abfragetechniken: (1) Eingabe des chinesischen Namens zur Abfrage des INCI-Namens (z. B. „Glycerin" auf Chinesisch → „Glycerin"); (2) Eingabe der CAS-Nummer (eindeutige Nummer für chemische Stoffe); (3) Eingabe der Summenformel (erweiterte Abfrage). 3 häufige Abfragen: (1) Einfache Inhaltsstoffe (Wasser / Glycerin) – direkt suchen; (2) Komplexe Inhaltsstoffe (Peptide / Proteine) – Abfrage über CAS-Nummer; (3) Zusammengesetzte Inhaltsstoffe (Extrakte) – Abfrage über Summenformel. 3 Empfehlungen: Zuerst CosIng zur INCI-Abfrage + dann FDA zur Sicherheitsabfrage + abschließend chinesische Übersetzung.
Was ist bei der Gestaltung der Inhaltsstoffliste zu beachten?
4-Schritte-Designvorgaben: (1) Zweisprachig Chinesisch/Englisch – INCI-Bezeichnung in Chinesisch und Englisch (Exportprodukte müssen zweisprachig sein); (2) Schriftgröße ≥ 6pt (zu klein ist nicht lesbar); (3) Zeilenabstand ≥ 1,2-fach (Lesbarkeit); (4) Schwarz-Weiß bevorzugt (Farbinterferenzen vermeiden). 3 Kernprinzipien: (1) Genauigkeit – INCI-Bezeichnung darf nicht fehlerhaft sein (Verstoß); (2) Klarheit – Lesbarkeit (Verbraucher müssen es verstehen können); (3) Vollständigkeit – keine Inhaltsstoffe auslassen (Compliance-Anforderung). 3 häufige Designfehler: (1) Inkonsistenz zwischen Chinesisch und Englisch (Compliance-Risiko); (2) Schriftgröße zu klein (< 5pt); (3) Zeilenabstand zu eng (< 1,2-fach). 3 Empfehlungen: zuerst Inhaltsstoffe auflisten + dann sortieren + zuletzt layouten.
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